Das Bundesgericht hat am Freitag, 17. Januar 2025 entschieden, dass eine geschlechtergetrennte Beschulung beziehungsweise ein entsprechender Leistungsauftrag an eine Privatschule nicht rechtens ist. Dieser Entscheid kommt für uns überraschend und wir bedauern diesen sehr, denn er stellt die über 200-jährige Geschichte unserer Schule in Frage. Der Stiftungsrat wird sich nun zu einer eingehenden Beratung zusammenfinden, um die Situation zu analysieren und mögliche Schritte zu erörtern. Als Erstes wird dazu das schriftliche Urteil abgewartet. Wir werden auch den Kontakt zu Vertretern der Stadt suchen, um die Konsequenzen dieses Entscheids zu besprechen. Dabei schliessen wir die Prüfung möglicher neuer Schulformen nicht aus.
Der laufende Schulbetrieb im Kathi ist davon nicht tangiert und wird bis auf Weiteres in gewohnter Weise fortgesetzt.

Stiftungsrat und Schulleitung

Lese-Tipp: Beitrag der NZZ von 21. Januar 2025, Katharina Fontana

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