Freitag, 5. März 2021
Informationen Corona-Virus
Am 24. Februar 2021 hat der Bundesrat in der Covid-19-Verordnung besondere Lage erste, vorsichtige Öffnungsschritte per 1. März 2021 beschlossen. Läden, Museen, Zoos, Sportanlagen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen wieder öffnen sowie Treffen von maximal 15 Personen draussen sind wieder erlaubt. Ebenfalls werden wieder mehr Aktivitäten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 20 Jahren im Bereich Sport und Kultur erlaubt.
Am 2. März 2021 hat der Präsident des Bildungsrates des Kantons St.Gallen einen dritten Nachtrag zu den bereits bestehenden Weisungen vom 29. Oktober 2020 erlassen. Dieser tritt am 8. März 2021 in Vollzug und beinhaltet Anpassungen zum Sport- und Musikunterricht.
Das Kathi hält sich vollumfänglich an die Weisungen und Empfehlungen von Bund und Kanton. Im Bereich Dokumente Corona-Virus finden Sie die aktualisierten Unterlagen.