Am 27. März 2024 hat die Stiftung Schule St. Katharina gemeinsam mit der Stadt Wil einen wesentlichen Meilenstein erreicht: Wir konnten den neuen Vertrag für unsere Oberstufenschule – neu auch mit einer Realschule für Mädchen und, ab 2029, einer Oberstufe für Knaben – unterzeichnen. Darüber freuen wir uns sehr!

Beide Partner erachten den Vertrag als zukunftsweisenden Beitrag für eine vielfältige Bildungslandschaft in der Stadt Wil. Er fördert die strukturierte Weiterentwicklung eines starken Oberstufenangebots mit wahlweise seedukativer (geschlechtergetrennter) Beschulung von Mädchen und Knaben. Damit setzt er auch nachhaltige Impulse zur Steigerung der Standortattraktivität der Stadt Wil.

Im nächsten Schritt berät das Wiler Stadtparlament über die Genehmigung des Vertrages. Das komplette Dossier dazu finden Sie auf der Webseite der Stadt Wil und die Medienmitteilung vom 28. Mai 2024 hier. Nachfolgend stellen wir Ihnen einen Auszug der unseres Erachtens wichtigen Vertragsinhalte in kompakter Form zur Verfügung.

Mit herzlichem Dank für Ihre Unterstützung und freundlichen Grüssen

Armin Eugster
Präsident Stiftung Schule St. Katharina

Am 28. Mai 2024 wurden Vertrag, Bericht und Antrag zu Handen Stadtparlament an einer gemeinsamen Medienorientierung durch die Stadt Wil und die Stiftung Schule St. Katharina präsentiert. V.l. Armin Eugster, Präsident Stiftung Schule St. Katharina; Jacqueline Zehnder, Stiftungsrätin Schule St. Katharina; Jigme Shitsetsang, Stadtrat Wil; Hans Mäder, Stadtpräsident Wil
Worum geht es beim Vertrag zwischen der Stadt Wil und der Stiftung?

Der Vertrag hält die von der Stadt Wil und der Stiftung Schule St. Katharina gemeinsam definierten Rahmenbedingungen des öffentlichen Bildungsauftrages fest. Beide Partner erachten den Vertrag als zukunftsweisenden Beitrag für eine vielfältige Bildungslandschaft in der Stadt Wil.

Er fördert die strukturierte Weiterentwicklung eines starken Oberstufenangebots mit wahlweise seedukativer Beschulung für alle Jugendlichen. Damit setzt er auch nachhaltige Impulse zur Steigerung der Standortattraktivität der Stadt Wil.

Weshalb ist dieser Vertrag relevant?

Die Stiftung Schule St. Katharina betreibt eine private Oberstufenschule mit einem öffentlichen Bildungsauftrag. Der Vertrag regelt die finanziellen und strukturellen Rahmenbedingungen zwischen der Stiftung Schule St. Katharina und der Stadt Wil für die Beschulung von Wiler Oberstufenschülerinnen und -schülern.

Die Nachfrage nach dem Angebot der Mädchensekundarschule St. Katharina ist nach wie vor gross. Der Vertrag ist essenzielle Grundlage für den sicheren Weiterbetrieb der Schule St. Katharina und die strukturierte Weiterentwicklung eines seedukativen Real- und Sekundarschulangebots für Mädchen und Knaben.

Welche Punkte im Kontext Öffentlicher Bildungsauftrag sind im Vertrag geregelt?

Der Vertrag regelt alle Aspekte – Öffentlicher Bildungsauftrag, Schulgeld, Zuweisungsverfahren, Schulraum etc. – die für den Betrieb und die Weitentwicklung eines seedukativen Oberstufenangebots relevant sind.

Dies sind:

  • Einführung einer Realschule für Mädchen ab August 2026;
  • Einführung einer Sekundar- und Realschule für Knaben ab August 2029;
  • Höhe des jährlichen Schulgeldes für Schülerinnen und Schüler der Stadt Wil;
  • Aufnahmezahlen, Zuweisungsverfahren und Obergrenzen für Schülerinnen und Schüler pro Schuljahr;
  • Verantwortlichkeiten, Vertragsdauer, Kündigungsfristen und rechtliche Rahmenbedingungen;
  • Weiterbestand der Schule St. Katharina.
Wird der Status der Schule St. Katharina als Privatschule beibehalten?

Ja, das Angebot der Stiftung Schule St. Katharina wird weiterhin als Privatschule geführt. Bestehende und neue Oberstufenangebote stehen weiterhin auch Privatschülerinnen und Privatschülern offen. Die Stadt Wil ist nicht an deren Beschulungskosten beteiligt.

Wem steht das Schulangebot der Stiftung Schule St. Katharina offen?

Das Schulangebot der Stiftung Schule St. Katharina steht Schülerinnen und – ab 2029 – Schülern jeglicher Religionen und Konfessionen sowie konfessionslosen Jugendlichen offen. Das Angebot erfüllt seinen Bildungs- und Erziehungsauftrag als christliche Schule und als Werteschule mit eigenem Unterrichtsprofil unter Wahrung der konfessionellen Neutralität.

Wird die geschlechterspezifische Beschulung beibehalten?

Ja, die seedukative Beschulung wird beibehalten, wobei fächerspezifisch auch geschlechtergemischte Unterrichtsformen möglich sind. Verschiedene Studien belegen, dass sich eine geschlechterspezifische Beschulung positiv auf das Lern- und Entwicklungsverhalten von Jugendlichen auswirken kann. Mädchen und Knaben der Oberstufe Wil sollen – abhängig der individuellen Präferenz – wahlweise von einem geschlechterspezifischen Schulangebot profitieren können.

Welche wesentlichen Veränderungen ergeben sich aus dem neuen Vertrag für das Oberstufenangebot der Stadt Wil?

Mädchen und Knaben der Stadt Wil sollen ab Schuljahr 2026 respektive 2029 wahlweise eine geschlechtergetrennte Sekundar- oder Realschule besuchen können. Das ergänzende Angebot wird auf den etablierten und bewährten Säulen der Schule St. Katharina – Werteschule, Leistungsschule, Tagesschule und Musische Schule – entwickelt.

Welche Veränderungen ergeben sich für die Oberstufen Bronschhofen, Lindenhof und Sonnenhof, wenn der Vertrag angenommen wird?

Es ergeben sich keine Veränderungen für sie.

Die öffentliche Oberstufe Wil wird in einem gemeinsamen, strukturierten Prozess mit dem Angebot einer seedukativen Sekundar- und Realschule für Mädchen und Knaben ergänzt. Beide Schulträger – die öffentlichen Schulen und die Stiftung Schule St. Katharina – sollen Oberstufenschülerinnen und -schüler in einem vergleichbaren Verhältnis, in vergleichbarer sozialer Durchmischung und in vergleichbaren Klassengrössen beschulen.

Welche Veränderungen ergeben sich für die Oberstufen Bronschhofen, Lindenhof und Sonnenhof, wenn der Vertrag abgelehnt wird?

Wird der neue Vertrag abgelehnt, droht die Kündigung des bisherigen Vertrages für die Führung der Mädchensekundarschule St. Katharina. Wird die Kündigung durch das Stadtparlament und – im Falle eines Referendums – in einer Volksabstimmung bestätigt, müssen die bisher in der Schule St. Katharina beschulten rund 140 Wiler Mädchen neu auf die bestehenden drei öffentlichen Oberstufen aufgeteilt werden – mit entsprechender Notwendigkeit zum Ausbau der Kapazitäten.

Wann wird die Realschule für Mädchen eröffnet?

Der Start erfolgt per August 2026.

Wann wird die Real- und Sekundarschule für Knaben eröffnet?

Der Start erfolgt per August 2029.

Wo werden die neuen Oberstufenangebote realisiert?

Die Stiftung Schule St. Katharina stellt weiterhin Räume für die Oberstufenschulen der Mädchen zur Verfügung.

Die Stadt Wil stellt geeignete Räume zu vergleichbaren Kosten für die Oberstufenschule der Knaben zur Verfügung. Die genauen Standorte werden im Rahmen der Schulraumplanung durch die Stadt Wil definiert.

Wer entscheidet über die Zuteilung und Aufnahme städtischer Schülerinnen und Schülern?

Für die Aufnahme städtischer Schülerinnen und Schüler besteht eine Obergrenze. Basis dazu bilden Prognosen für die Schulraumplanung der Stadt Wil.

  • Oberstufe Mädchen: Ab Schuljahr 2026/27 können – unter Zusicherung, dass in der Schule St. Katharina weiterhin zwei Sekundar- sowie eine Realklasse geführt werden – bis und mit Schuljahr 2034/35 maximal 50 Prozent aller städtischen Sechstklässlerinnen (ab Schuljahr 2035/36 maximal 40 Prozent aller städtischen Sechstklässlerinnen) zugewiesen werden.
  • Oberstufe Knaben: Ab Schuljahr 2029/30 können maximal 30 Prozent aller städtischen Sechstklässler zugewiesen werden.

Übersteigt die Anzahl der Anmeldungen die vereinbarten Obergrenzen, entscheidet das Losverfahren durch einen öffentlichen Notar über die Zuteilung.

Wie wird das Schulgeld festgelegt?

Öffentlicher Bildungsauftrag:
Die Stadt Wil trägt die Kosten für Wiler Schülerinnen und Schüler. Diese Entschädigung ist kostendeckend. Sie basiert auf den effektiven Aufwendungen für den laufenden Schulbetrieb, wie sie in öffentlichen Volksschulen üblich sind, und den Kapital- und Abschreibungskosten für die Infrastruktur. Das Schulgeld für die Stadt darf nicht höher sein als dasjenige der privat zahlenden Personen.

Privatschule:
Bis Ende Schuljahr 2034/35 beträgt das fixe Schulgeld für Privatschülerinnen und -schüler CHF 21‘500.-/Jahr.

Welche finanziellen Konsequenzen ergeben sich aus dem Vertrag für die Steuerzahlenden der Stadt Wil?

Grundsätzlich keine.

Kanton und Gemeinde zeichnen für die Finanzierung des Schulgeldes an öffentlichen Schulen verantwortlich. Die Höhe des Schulgeldes für Schülerinnen und Schüler, die im Kontext Öffentlicher Bildungsauftrag in der Schule St. Katharina beschult werden, ist an allen Oberstufen gleich.

Aus heutiger Sicht noch nicht absehbar ist die Kostenentwicklung mit Einführung der Knabenoberstufe, da die effektive Nachfrage erst ab Einführung im Schuljahr 2029/30 evaluiert werden kann. Im Falle von Mehrkosten wird sich die Stiftung Schule St. Katharina während längstens sechs Jahren an den Mehrkosten beteiligen. Danach müsste gemeinsam mit der Stadt Wil über Nachverhandlungen, die Fortführung oder Auflösung befunden werden.

Wem obliegt die Kostenkontrolle?

Die Jahresrechnung der Schule St. Katharina wird durch eine unabhängige Revisionsstelle (aktuell Avista Treuhand, Wil) geprüft.

Zudem räumt die Stiftung Schule St. Katharina der Geschäftsprüfungskommission (GPK) der Stadt Wil weiterhin Einsicht in die Buchführung der Schule St. Katharina ein. Die GPK erstattet jeweils beiden Vertragspartnern Bericht.

Was passiert, wenn der Vertrag durch das Stadtparlament abgelehnt wird?

Lehnt das Stadtparlament den Vertrag ab, erfolgt die Kündigung des bestehenden Vertrages für die Mädchensekundarschule St. Katharina.

Ein zustimmender Beschluss über die Kündigung durch das Stadtparlament untersteht dem fakultativen Referendum: Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Wil würden im Fall eines Referendums an einer kommunalen Abstimmung über die Kündigung des bisherigen Vertrages der Schule St. Katharina befinden.

Warum wurde der vorliegende Vertrag entwickelt? Was ist die Ausgangslage?
  • Der noch immer gültige Vertrag zwischen der Stadt Wil und dem Kloster St. Katharina (als damaliger Schulträger) über die Führung einer Mädchensekundarschule stammt aus dem Jahr 1996. Er ersetzte den Vertrag aus dem Jahr 1982 und trat auf das Schuljahr 1997/98 hin in Kraft.
  • Nachtrag I zum Vertrag wurde an der Sitzung vom 11. Februar 2016 durch das Stadtparlament gutgeheissen. Er trat per 1. August 2016 in Kraft, wobei Art. 2 bereits ab 11. Februar 2016 angewendet wurde. Nachtrag I wurde nötig, da die Trägerschaft der Mädchensekundarschule St. Katharina auf die Stiftung Schule St. Katharina überging.Nachtrag I wurde im Hinblick auf die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts der Oberstufe der Stadt Wil erstellt und mit einer automatischen Kündigung per Ende Juli 2023 versehen, sollte bis Juli 2018 kein neuer Vertrag abgeschlossen sein. Aufgrund diverser Verzögerungen und der Rückweisung des Projekts Schule 2020 durch das Parlament kam innert der gesetzten Frist kein neuer Vertrag zustande.
    • Im Rahmen des Projekts Schule 2020 wurde der Stadtrat durch das Parlament beauftragt, mit der Stiftung Schule St. Katharina Verhandlungen für einen Nachfolgevertrag aufzunehmen, der inskünftig auch die seedukative Beschulung von Realmädchen sowie von Sekundar- und Realknaben vorsieht.
  • Um einen vertragslosen Zustand zu vermeiden, wurde Nachtrag II zum Vertrag durch die Stadt und die Stiftung Schule St. Katharina erarbeitet, und am 23. November 2022 zuhanden des Stadtparlaments verabschiedet. Dieser Nachtrag II wurde an der Sitzung vom 8. Juni 2023 durch das Stadtparlament beschlossen und trat per 1. August 2023 vorläufig in Kraft. Er verlängert grundsätzlich Nachtrag I und regelt den Fall einer Kündigung neu: Sollte dem Stadtparlament bis zum 31. Dezember 2024 kein durch den Stadtrat und der Stiftung Schule St. Katharina unterzeichneter Entwurf des Nachfolgevertrages inklusive Bericht und Antrag vorliegen, würde der Stadtrat den Vertrag mit der Stiftung Schule St. Katharina per Ende Schuljahr 2029/30 kündigen.
Weshalb haben die Vertragsverhandlungen so lange gedauert?

Die Stiftung Schule St. Katharina engagiert sich seit ihrer Gründung im Jahr 2012 kontinuierlich in Vertragsverhandlungen mit der Stadt Wil für den Auf- und Ausbau eines nachhaltigen und vielfältigen Oberstufenangebots mit ganzheitlicher Berücksichtigung pädagogischer, ethischer, sozialer und wirtschaftlicher Parameter. Diverse Verzögerungen sowie Rückweisungen – wie sie im ordentlichen, stadtparlamentarischen Prozess der Entscheidungsfindung auftreten können – haben Inhalt, Umfang und Dauer der Vertragsverhandlungen beeinflusst. Darüber hinaus führten zusätzlich Abstimmungsbeschwerden zu weiteren Verzögerungen.

Der vorliegende Vertrag ist das Resultat eines lösungsorientierten Dialogs zwischen der Stadt Wil und der Stiftung Schule St. Katharina. Beide Partner erachten den Vertrag als zukunftsweisenden Beitrag für eine vielfältige Bildungslandschaft in der Stadt Wil. Er fördert die strukturierte Weiterentwicklung eines starken Oberstufenangebots mit wahlweise seedukativer Beschulung für Mädchen und Knaben. Damit setzt er auch nachhaltige Impulse zur Steigerung der Standortattraktivität der Stadt Wil.

Weshalb ist eine getrennte Kündigung der Mädchen- und der Knabenoberstufe möglich?

Das Angebot einer wahlweise geschlechterspezifischen Beschulung entspricht einem echten Bedürfnis, da es sich positiv auf das Lern- und Entwicklungsverhalten auswirken kann. Die Tatsache, dass in der Mädchensekundarschule St. Katharina die Nachfrage nach Schulplätzen kontinuierlich grösser als das Angebot ist, bestätigt das. Die Stiftung geht davon aus, dass auch ein seedukatives Angebot für Oberstufenknaben einem echten Bedürfnis entspricht.

Sollte sich diese Annahme in den ersten Betriebsjahren der Knabenoberstufe nicht in Form steigender respektive stabiler Schülerzahlen bestätigen, kann das Angebot der Knabenoberstufe von beiden Parteien unter Einhaltung einer 5-jährigen Frist gekündigt werden («erstmals per Ende Schuljahr 2031/32» zu streichen).

Im Falle einer fehlenden Nachfrage für das Angebot der Knabenoberstufe besteht aus Sicht der Stiftung keine Notwendigkeit und keine Veranlassung, die bewährte Mädchenoberstufe ebenfalls zu kündigen.

Wie kommt die prozentuale Zuteilung städtischer Oberstufenschüler zustande?

Der neue Vertrag sieht vor, dass die öffentlichen Schulen der Stadt Wil und die Stiftung Schule St. Katharina – nach einer Übergangsfrist – Oberstufenschülerinnen und -schüler in einem vergleichbaren Verhältnis, in vergleichbarer sozialer Durchmischung und in vergleichbaren Klassengrössen beschulen*:

  • Ab Schuljahr 2026/27:
    50 Prozent der Oberstufenschülerinnen.
  • Ab Schuljahr 2029/30 (Einführung Knabenschule):
    50 Prozent der Oberstufenschülerinnen sowie
    max. 30 Prozent der Oberstufenschüler.
  • Ab Schuljahr 2035/36:
    40 Prozent der Oberstufenschülerinnen sowie
    max. 30 Prozent der Oberstufenschüler.

Damit wird die Forderung der Stadt, dass maximal 35 Prozent der Oberstufenschüler in der Schule St. Katharina beschult werden, eingehalten.

*Grundlage zur Evaluation der Schülerzahlen der Stadt Wil bilden die Prognose Schulraumplanung sowie das Monitoring (siehe Anhang zum Vertrag vom 27. März 2024).

Wie wird die Expertise für den Aufbau einer Knabenschule gewährleistet?

Die Stiftung Schule St. Katharina greift für den Aufbau der Knabenoberstufe auf bestehendes Wissen interner und externer Experten sowie erfolgreiche Praxismodelle, wie beispielsweise der St. Galler Buebeflade, zurück.

Was ist mit «Bildungsinstitut mit einer christlich geprägten Grundhaltung» gemeint?

Die Volksschule wird, gemäss Art. 3 des Kantonalen Volksschulgesetzes, nach christlichen Grundsätzen geführt. Die christlich geprägte Grundhaltung der Mädchenschule St. Katharina fördert ein wertschätzendes Miteinander über alle Religions- und Kulturgrenzen hinweg.Universelle Werte wie Gerechtigkeit, Demut, Ehrlichkeit, Barmherzigkeit etc. werden aktiv im Schulalltag gelebt.