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Am 27. März 2024 hat die Stiftung Schule St. Katharina gemeinsam mit der Stadt Wil einen wesentlichen Meilenstein erreicht: Wir konnten den neuen Vertrag für unsere Oberstufenschule – neu auch mit einer Realschule für Mädchen und, ab 2029, einer Oberstufe für Knaben – unterzeichnen. Darüber freuen wir uns sehr!
Beide Partner erachten den Vertrag als zukunftsweisenden Beitrag für eine vielfältige Bildungslandschaft in der Stadt Wil. Er fördert die strukturierte Weiterentwicklung eines starken Oberstufenangebots mit wahlweise seedukativer (geschlechtergetrennter) Beschulung von Mädchen und Knaben. Damit setzt er auch nachhaltige Impulse zur Steigerung der Standortattraktivität der Stadt Wil.
Im nächsten Schritt berät das Wiler Stadtparlament über die Genehmigung des Vertrages. Das komplette Dossier dazu finden Sie auf der Webseite der Stadt Wil und die Medienmitteilung vom 28. Mai 2024 hier. Nachfolgend stellen wir Ihnen einen Auszug der unseres Erachtens wichtigen Vertragsinhalte in kompakter Form zur Verfügung.
Mit herzlichem Dank für Ihre Unterstützung und freundlichen Grüssen
Armin Eugster
Präsident Stiftung Schule St. Katharina
Der Vertrag hält die von der Stadt Wil und der Stiftung Schule St. Katharina gemeinsam definierten Rahmenbedingungen des öffentlichen Bildungsauftrages fest. Beide Partner erachten den Vertrag als zukunftsweisenden Beitrag für eine vielfältige Bildungslandschaft in der Stadt Wil.
Er fördert die strukturierte Weiterentwicklung eines starken Oberstufenangebots mit wahlweise seedukativer Beschulung für alle Jugendlichen. Damit setzt er auch nachhaltige Impulse zur Steigerung der Standortattraktivität der Stadt Wil.
Die Stiftung Schule St. Katharina betreibt eine private Oberstufenschule mit einem öffentlichen Bildungsauftrag. Der Vertrag regelt die finanziellen und strukturellen Rahmenbedingungen zwischen der Stiftung Schule St. Katharina und der Stadt Wil für die Beschulung von Wiler Oberstufenschülerinnen und -schülern.
Die Nachfrage nach dem Angebot der Mädchensekundarschule St. Katharina ist nach wie vor gross. Der Vertrag ist essenzielle Grundlage für den sicheren Weiterbetrieb der Schule St. Katharina und die strukturierte Weiterentwicklung eines seedukativen Real- und Sekundarschulangebots für Mädchen und Knaben.
Der Vertrag regelt alle Aspekte – Öffentlicher Bildungsauftrag, Schulgeld, Zuweisungsverfahren, Schulraum etc. – die für den Betrieb und die Weitentwicklung eines seedukativen Oberstufenangebots relevant sind.
Dies sind:
Ja, das Angebot der Stiftung Schule St. Katharina wird weiterhin als Privatschule geführt. Bestehende und neue Oberstufenangebote stehen weiterhin auch Privatschülerinnen und Privatschülern offen. Die Stadt Wil ist nicht an deren Beschulungskosten beteiligt.
Das Schulangebot der Stiftung Schule St. Katharina steht Schülerinnen und – ab 2029 – Schülern jeglicher Religionen und Konfessionen sowie konfessionslosen Jugendlichen offen. Das Angebot erfüllt seinen Bildungs- und Erziehungsauftrag als christliche Schule und als Werteschule mit eigenem Unterrichtsprofil unter Wahrung der konfessionellen Neutralität.
Ja, die seedukative Beschulung wird beibehalten, wobei fächerspezifisch auch geschlechtergemischte Unterrichtsformen möglich sind. Verschiedene Studien belegen, dass sich eine geschlechterspezifische Beschulung positiv auf das Lern- und Entwicklungsverhalten von Jugendlichen auswirken kann. Mädchen und Knaben der Oberstufe Wil sollen – abhängig der individuellen Präferenz – wahlweise von einem geschlechterspezifischen Schulangebot profitieren können.
Mädchen und Knaben der Stadt Wil sollen ab Schuljahr 2026 respektive 2029 wahlweise eine geschlechtergetrennte Sekundar- oder Realschule besuchen können. Das ergänzende Angebot wird auf den etablierten und bewährten Säulen der Schule St. Katharina – Werteschule, Leistungsschule, Tagesschule und Musische Schule – entwickelt.
Es ergeben sich keine Veränderungen für sie.
Die öffentliche Oberstufe Wil wird in einem gemeinsamen, strukturierten Prozess mit dem Angebot einer seedukativen Sekundar- und Realschule für Mädchen und Knaben ergänzt. Beide Schulträger – die öffentlichen Schulen und die Stiftung Schule St. Katharina – sollen Oberstufenschülerinnen und -schüler in einem vergleichbaren Verhältnis, in vergleichbarer sozialer Durchmischung und in vergleichbaren Klassengrössen beschulen.
Wird der neue Vertrag abgelehnt, droht die Kündigung des bisherigen Vertrages für die Führung der Mädchensekundarschule St. Katharina. Wird die Kündigung durch das Stadtparlament und – im Falle eines Referendums – in einer Volksabstimmung bestätigt, müssen die bisher in der Schule St. Katharina beschulten rund 140 Wiler Mädchen neu auf die bestehenden drei öffentlichen Oberstufen aufgeteilt werden – mit entsprechender Notwendigkeit zum Ausbau der Kapazitäten.
Der Start erfolgt per August 2026.
Der Start erfolgt per August 2029.
Die Stiftung Schule St. Katharina stellt weiterhin Räume für die Oberstufenschulen der Mädchen zur Verfügung.
Die Stadt Wil stellt geeignete Räume zu vergleichbaren Kosten für die Oberstufenschule der Knaben zur Verfügung. Die genauen Standorte werden im Rahmen der Schulraumplanung durch die Stadt Wil definiert.
Für die Aufnahme städtischer Schülerinnen und Schüler besteht eine Obergrenze. Basis dazu bilden Prognosen für die Schulraumplanung der Stadt Wil.
Übersteigt die Anzahl der Anmeldungen die vereinbarten Obergrenzen, entscheidet das Losverfahren durch einen öffentlichen Notar über die Zuteilung.
Öffentlicher Bildungsauftrag:
Die Stadt Wil trägt die Kosten für Wiler Schülerinnen und Schüler. Diese Entschädigung ist kostendeckend. Sie basiert auf den effektiven Aufwendungen für den laufenden Schulbetrieb, wie sie in öffentlichen Volksschulen üblich sind, und den Kapital- und Abschreibungskosten für die Infrastruktur. Das Schulgeld für die Stadt darf nicht höher sein als dasjenige der privat zahlenden Personen.
Privatschule:
Bis Ende Schuljahr 2034/35 beträgt das fixe Schulgeld für Privatschülerinnen und -schüler CHF 21‘500.-/Jahr.
Grundsätzlich keine.
Kanton und Gemeinde zeichnen für die Finanzierung des Schulgeldes an öffentlichen Schulen verantwortlich. Die Höhe des Schulgeldes für Schülerinnen und Schüler, die im Kontext Öffentlicher Bildungsauftrag in der Schule St. Katharina beschult werden, ist an allen Oberstufen gleich.
Aus heutiger Sicht noch nicht absehbar ist die Kostenentwicklung mit Einführung der Knabenoberstufe, da die effektive Nachfrage erst ab Einführung im Schuljahr 2029/30 evaluiert werden kann. Im Falle von Mehrkosten wird sich die Stiftung Schule St. Katharina während längstens sechs Jahren an den Mehrkosten beteiligen. Danach müsste gemeinsam mit der Stadt Wil über Nachverhandlungen, die Fortführung oder Auflösung befunden werden.
Die Jahresrechnung der Schule St. Katharina wird durch eine unabhängige Revisionsstelle (aktuell Avista Treuhand, Wil) geprüft.
Zudem räumt die Stiftung Schule St. Katharina der Geschäftsprüfungskommission (GPK) der Stadt Wil weiterhin Einsicht in die Buchführung der Schule St. Katharina ein. Die GPK erstattet jeweils beiden Vertragspartnern Bericht.
Lehnt das Stadtparlament den Vertrag ab, erfolgt die Kündigung des bestehenden Vertrages für die Mädchensekundarschule St. Katharina.
Ein zustimmender Beschluss über die Kündigung durch das Stadtparlament untersteht dem fakultativen Referendum: Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Wil würden im Fall eines Referendums an einer kommunalen Abstimmung über die Kündigung des bisherigen Vertrages der Schule St. Katharina befinden.
Die Stiftung Schule St. Katharina engagiert sich seit ihrer Gründung im Jahr 2012 kontinuierlich in Vertragsverhandlungen mit der Stadt Wil für den Auf- und Ausbau eines nachhaltigen und vielfältigen Oberstufenangebots mit ganzheitlicher Berücksichtigung pädagogischer, ethischer, sozialer und wirtschaftlicher Parameter. Diverse Verzögerungen sowie Rückweisungen – wie sie im ordentlichen, stadtparlamentarischen Prozess der Entscheidungsfindung auftreten können – haben Inhalt, Umfang und Dauer der Vertragsverhandlungen beeinflusst. Darüber hinaus führten zusätzlich Abstimmungsbeschwerden zu weiteren Verzögerungen.
Der vorliegende Vertrag ist das Resultat eines lösungsorientierten Dialogs zwischen der Stadt Wil und der Stiftung Schule St. Katharina. Beide Partner erachten den Vertrag als zukunftsweisenden Beitrag für eine vielfältige Bildungslandschaft in der Stadt Wil. Er fördert die strukturierte Weiterentwicklung eines starken Oberstufenangebots mit wahlweise seedukativer Beschulung für Mädchen und Knaben. Damit setzt er auch nachhaltige Impulse zur Steigerung der Standortattraktivität der Stadt Wil.
Das Angebot einer wahlweise geschlechterspezifischen Beschulung entspricht einem echten Bedürfnis, da es sich positiv auf das Lern- und Entwicklungsverhalten auswirken kann. Die Tatsache, dass in der Mädchensekundarschule St. Katharina die Nachfrage nach Schulplätzen kontinuierlich grösser als das Angebot ist, bestätigt das. Die Stiftung geht davon aus, dass auch ein seedukatives Angebot für Oberstufenknaben einem echten Bedürfnis entspricht.
Sollte sich diese Annahme in den ersten Betriebsjahren der Knabenoberstufe nicht in Form steigender respektive stabiler Schülerzahlen bestätigen, kann das Angebot der Knabenoberstufe von beiden Parteien unter Einhaltung einer 5-jährigen Frist gekündigt werden («erstmals per Ende Schuljahr 2031/32» zu streichen).
Im Falle einer fehlenden Nachfrage für das Angebot der Knabenoberstufe besteht aus Sicht der Stiftung keine Notwendigkeit und keine Veranlassung, die bewährte Mädchenoberstufe ebenfalls zu kündigen.
Der neue Vertrag sieht vor, dass die öffentlichen Schulen der Stadt Wil und die Stiftung Schule St. Katharina – nach einer Übergangsfrist – Oberstufenschülerinnen und -schüler in einem vergleichbaren Verhältnis, in vergleichbarer sozialer Durchmischung und in vergleichbaren Klassengrössen beschulen*:
Damit wird die Forderung der Stadt, dass maximal 35 Prozent der Oberstufenschüler in der Schule St. Katharina beschult werden, eingehalten.
*Grundlage zur Evaluation der Schülerzahlen der Stadt Wil bilden die Prognose Schulraumplanung sowie das Monitoring (siehe Anhang zum Vertrag vom 27. März 2024).
Die Stiftung Schule St. Katharina greift für den Aufbau der Knabenoberstufe auf bestehendes Wissen interner und externer Experten sowie erfolgreiche Praxismodelle, wie beispielsweise der St. Galler Buebeflade, zurück.
Die Volksschule wird, gemäss Art. 3 des Kantonalen Volksschulgesetzes, nach christlichen Grundsätzen geführt. Die christlich geprägte Grundhaltung der Mädchenschule St. Katharina fördert ein wertschätzendes Miteinander über alle Religions- und Kulturgrenzen hinweg.Universelle Werte wie Gerechtigkeit, Demut, Ehrlichkeit, Barmherzigkeit etc. werden aktiv im Schulalltag gelebt.
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